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Die Einbringung derartiger Abgaben ist zwar nach § 230 Abs. 6 BAO gehemmt, jedoch nicht von der Verrechnung nach § 215 Abs. 1 BAO ausgenommen. Nach § 215 Abs. Finanzamt darf Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung von Steuern bestimmen – BBH Blog. 1 BAO ist ausdrücklich angeordnet, wie die Verwendung von Guthaben zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang ist der Abgabenbehörde kein Ermessensspielraum gegeben. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass die Verrechnung des aus der Einkommensteuerfestsetzung für 2002 resultierenden Guthabens mit der auf einem anderen Konto der Berufungswerberin bei der selben Abgabenbehörde aushaftenden fälligen Grunderwerbsteuer zulässig war. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Linz, 13. Oktober 2003
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2007 fällig geworden war. Zur Begründung führte er an, dass sich nach der Abgabenordnung (AO) die sog. Tilgungsreihenfolge nach der Fälligkeit der einzelnen Steuerschulden richtet. Weil die Umsatzsteuer 2004 aber nach der Umsatzsteuer 2003 fällig geworden war, hätte das Finanzamt das Umsatzsteuerguthaben für das 3. Quartal 2006 mit der früher fällig gewordenen Umsatzsteuer 2003 verrechnen müssen. Deshalb könne er nicht als Haftender in Anspruch genommen werden. Der BFH gab dem Finanzamt Recht, weil die Vorschriften über die Tilgungsreihenfolge nur bei einer freiwilligen Steuerzahlung, aber nicht bei einer Aufrechnung zu beachten sind. Im vorliegenden Fall hatte der Geschäftsführer überhaupt keine Zahlungen geleistet. Finanzamt verrechnung guthaben berlin. Bei einer Aufrechnung von Steuerschulden bestimmt aber das Finanzamt die Tilgungsreihenfolge. Ansprechpartner: Manfred Ettinger / Meike Weichel
Fälligkeit der Hauptforderung ist dabei nicht erforderlich. 4. Fälligkeit der Gegenforderung (des Finanzamtes). Diese Forderung muss wirksam und fällig sein. Danach ist eine vor der Fälligkeit erklärte Aufrechnung unwirksam und kann auch nicht durch die später eintretende Fälligkeit geheilt werden. Mit erst in der Zukunft fällig werdenden Forderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn der Schuldner diesem zustimmt. Nach Abschnitt 167 AEAO gilt folgendes: "Für die Aufrechnung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( §§ 387 bis 396 BGB) sinngemäß. Eine Aufrechnung kann danach erst erklärt werden, wenn die Aufrechnungslage gegeben ist; dies bedeutet Erfüllbarkeit (d. Darf das Finanzamt guthaben mit Gerichtskosten verrechnen?. h. abstrakte Entstehung) der Verpflichtung des Aufrechnenden (Hauptforderung) und gleichzeitige Fälligkeit seiner Forderung (Gegenforderung). Das Finanzamt ist allerdings an der Aufrechnung gehindert, wenn die Durchsetzbarkeit der Gegenforderung durch Aussetzung der Vollziehung oder Stundung ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.